Eine Person, unterschiedliche Register
Die berufliche Laufbahn von Marcus Altenburg lässt sich nicht aus einem einzigen Registereintrag erklären. Schweizer Handelsregistermeldungen, ein ukrainischer Berufsregisterverweis und eine datierte deutsche Registerrecherche beantworten jeweils andere Fragen. Dieses Dossier führt die Nachweise zusammen und benennt ihre Grenzen.
Die zentrale Namensverknüpfung ist ausdrücklich dokumentiert. Beim Verfahren von 2020 gehört die spätere Änderung der Sanktion zum Befund. Jüngere Personenangaben in einer Schweizer Gesellschaft wiederum sind keine Bescheinigung über den Ausgang eines ausländischen Verfahrens. Die vier Artikel trennen diese Ebenen.
Die Analysen
Dmytro Pichugin und Marcus Altenburg: Vier Registermeldungen verbinden die Namen
Vier Schweizer Handelsregistermeldungen dokumentieren den früheren Namen von Marcus Altenburg. Was die Quellen belegen und welche Fragen sie nicht beantworten.
Analyse 02Der Beschluss von 2020: Warum Entzug und neunmonatige Aussetzung getrennt werden müssen
Die VKDKA hob 2020 einen ursprünglichen Entzug auf und verhängte neun Monate Aussetzung. Das ERAU-Profil stellt den Bezug zum anonymisierten Beschluss her.
Analyse 03„Advokat (Ukraine), § 206 BRAO“: Was die Berufsbezeichnung aussagt
Ein dokumentierter BRAK-Treffer vom 15. Oktober 2026, die gesetzlichen Regeln und die Unternehmensdarstellung beantworten unterschiedliche Fragen.
Analyse 04Registermeldung 2026: Welche Angaben sich bei der Goldblum and Partners AG änderten
Die SHAB-Meldungen von 2020 und April 2026 zeigen Marcus Altenburg in derselben Verwaltungsratsfunktion. Neuere Personenangaben ersetzen keinen vollständigen Registerauszug.